Einrichtungen
Mobile Betreuung
Die Mobile Betreuung basiert auf dem Grundprinzip einer lebenslagenorientierten Individualhilfe. Diese Form der pädagogischen Hilfe zielt darauf ab, junge Menschen in ihrer aktuellen Situation und Umgebung wahrzunehmen, ihre Wünsche und Forderungen zu beachten und sie so zu unterstützen, dass sie sowohl Sicherheit als auch Autonomie erfahren. Insofern reicht das Hilfespektrum der „Mobilen Betreuung“ von konkreter Hilfestellung bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zur selbstbestimmten Lebensgestaltung bzw. Lebensplanentwicklung.
Es handelt sich dabei um ein stationäres Betreuungsangebot. Dementsprechend wird eine permanente Rufbereitschaft vorgehalten. Der reguläre Betreuungsrahmen wird gemäß des erarbeiteten Hilfebedarfs und der Zielsetzungen mit den jungen Menschen durchgeführt.
Die Mobile Betreuung ist jedoch ein wesentlicher Schritt für Jugendliche und junge Menschen auf dem Weg in die „Unabhängigkeit“. Unabhängigkeit oder Autonomie bedeutet in diesem Fall sich aus dem System der Hilfen zur Erziehung zu lösen. So werden Jugendliche und junge Menschen zu so genannten „Care Leavern“.
Das Angebot der Mobilen Betreuung richtet sich an Jugendliche und junge Menschen beiderlei Geschlechts, die einen sozialen Reifegrad erreicht haben, der sie befähigt den Bereich der stationären Erziehungshilfe perspektivisch zu verlassen, um entweder selbstständig leben zu können oder in ambulante Hilfeformen (möglicherweise auch dauerhaft) einzumünden.
Das Angebot der Mobilen Betreuung richtet sich besonders an Jugendliche und junge Menschen, die auf Grund ihrer persönlichen Situation:
- eine gezielte weitergehende Verselbstständigung in allen Lebensbereichen erfahren sollen
- nicht in ihre Herkunftsfamilien reintegriert werden können
- in ihrer personalen und sozial-emotionalen Kompetenz durch die verselbststän-digende Lebensform gestärkt werden sollen
- die unbegleitete (minderjährige) Flüchtlinge sind und die Voraussetzung für dieses Angebot erfüllen
- Unterstützung bei der Integration in die deutsche Kultur und Gesellschaft benötigen
- Zu „Care Leavern“ werden sollen
Alle vom CJD Dortmund angebotenen Hilfen im Bereich der stationären Jugendhilfe basieren auf § 27 des SGB VIII (Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe).
Die Betreuung findet unter stationären Rahmenbedingungen in einer Wohnung oder einer Wohngemeinschaft (mit höchstens zwei Plätzen) statt. Diese Bedingungen beinhalten im Gegensatz zu rein ambulanten Hilfeformen, das Vorhalten eines festen „Betreuerteams“ (Bestehend aus einem/r Bezugspädagog*in und einem/r Stellvertreter*in) sowie eines vergleichsweise hohen Betreuungsaufwandes.
Die Mitarbeiter*innen sind zudem über ihre Diensthandys auch außerhalb des Büros und der üblichen Öffnungszeiten zu erreichen (permanente Rufbereitschaft)
Das Ziel aller Hilfeleistungen des Jugendhilfebereichs des CJD in Dortmund besteht darin, aus unseren hilfeempfangenden Menschen nicht nur selbstbewusste sondern auch möglichst mündige Bürger*innen zu machen. Dieses kann nur gelingen, in dem man nicht fortwährend „für“ sie arbeitet, sondern „mit“ ihnen. Aus diesem Grund beziehen wir die Jugendlichen und jungen Menschen in den Erziehungs- und Hilfeprozess mit ein und beteiligen sie an ihrem Maßnahmeverlauf.
Insgesamt können 15 junge Menschen betreut werden. Die Betreuung findet im Verhältnis 1:2 statt. Die jungen Menschen werden in Einzelwohnungen oder Zweier-WGs betreut. Diese sind durch das CJD Dortmund angemietet und verwaltet. Das Büro der Mobilen Betreuung befindet sich im Hauptdorf des CJD im Stadtteil Dortmund- Oespel. Es beinhaltet die Arbeitsplätze der Mitarbeiter*innen sowie einen Besprechungsraum.
Das CJD NRW Nord, zu dem der Standort in Dortmund gehört, ist gemäß AZAV zertifiziert.
Ansprechpartnerin
Jaqueline Hosse
Am Oespeler Dorney 41-65
44149 Dortmund
fon 0151 40638810