Berufliche Bildung und Rehabilitation

Berufliche Bildung und Rehabilitation

Einrichtungen
des CJD NRW Nord

Ausbildung

Ausbildung zur Friseurin/ zum Friseur

Friseure/innen gestalten Frisuren und führen pflegende und dekorative kosmetische Behandlungen der Haut einschließlich Maniküre aus. Ein wesentliches Element ihrer Berufstätigkeit besteht darin, Kunden typgerecht zu beraten. Friseure und Friseurinnen

  • beurteilen, reinigen und pflegen Haar und Kopfhaut,
  • beherrschen verschiedene Haarschneidetechniken,
  • formen Frisuren durch Wickel-, Wellen-, Fön- und Frisiertechniken,
  • führen Dauerwellen und farbverändernde Haarbehandlungen aus,
  • beurteilen, reinigen und pflegen Haut und Fingernägel,
  • gestalten Make-up.

Zugangsvoraussetzungen
Anmeldung über die Reha-Berufsberatung der Agentur für Arbeit

Rechtsgrundlage:§25 HwO

Zielgruppe

Menschen mit Lernbeeinträchtigungen, psychischen Beeinträchtigungen, Mehrfachbehinderungen, Verhaltensauffälligkeiten, Benachteiligungen

Dauer/Laufzeit: 36 Monate
Kosten: getragen

Sekretariat Aufnahme Dortmund