Ausbildung
Ausbildung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin Küche
Deine Stärken:
- du bist körperlich belastbar
- du arbeitest geschickt
- du kochst gerne
- du arbeitest gerne im Team.
Die Ausbildung im Überblick
In der 3-jährigen Ausbildung lernst du alles, was ein/-e Fachpraktiker/-in Küche wissen und können muss wie z.B.:
- Vorschriften zur Lebensmittelhygiene
- Einsatz von Küchengeräten
- Zubereiten von verschiedenen Speisen nach einfachen Rezepten.
Zusatzqualifikationen
- Tranchieren vor dem Gast
- Verarbeitung von heimischen Wildarten
- Feine Patisserie (Petits Fours, versch. Cremes).
Arbeitszeiten
Für alle Berufsbereiche gilt die 39-Stunden-Woche.
Die Arbeitszeiten gestalten sich wie folgt:
Montag bis Donnerstag von 7.00 – 16.00 Uhr, Freitag von 7.00 – 14.00 Uhr.
Stütz- und Förderunterricht
Der theoretische Unterricht findet im zuständigen Berufskolleg statt und bereitet Dich auf die theoretische Abschlussprüfung vor. Ergänzend findet im CJD Zehnthof Essen Stütz- und Förderunterricht statt. Dieser Unterricht gibt Dir die Möglichkeit, Lücken in den Fächern, wie z.B. Deutsch, Mathematik, Fachkunde zu schließen oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Unterricht findet in kleinen Lerngruppen statt.
Betriebliche Ausbildungsphasen
In ausgewählten Ausbildungsbetrieben der freien Wirtschaft werden durch betriebliche Phasen Deine erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft und gleichzeitig Kontakte für Deine weitere Zukunft geknüpft.
Sozialpädagogische und psychologische Begleitung
Während und nach der Ausbildung wirst Du in lebens- und berufspraktischen Fragen und Angelegenheiten unterstützt. Dazu gehören auch spezielle Trainings, wie z.B. Bewerbertraining und Umgang mit Prüfungsstress.
Übergang in den betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Wir unterstützen Dich beim Übergang in betriebliche Ausbildung bzw. nach Abschluss der Ausbildung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Der Übergang in betriebliche Ausbildung ist nach Absprache mit der Agentur für Arbeit Essen jederzeit möglich.
Zielgruppe:
Jugendliche mit Lernbehinderung, Sinnesbehinderung oder psychischer Behinderung
Dauer: 36 Monate
Rechtsgrundlage: § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b - SGB III
Anmeldung Zuweisung durch die Agentur für Arbeit Essen
Kostenübernahme: getragen
Ansprechpartner
-
Marco Gamper
Schönscheidtstr. 154 a
45307 Essen
fon: 0201 / 8987-801
fax 0201 / 288043